Wasserschaden

URSACHE I BESEITIGUNG I VERSICHERUNGEN

Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben. Neben extremen Witterungsverhältnissen, bei denen Wasser von außen in das Haus oder die Wohnung dringt, kann es auch interne Ursachen haben. Ein interner Wasserschaden entsteht z.B. dann, wenn das einlaufende Badewasser vergessen wird und überläuft, ein Rohrbruch vorliegt, oder der Nachbar aus der oberen Etage sein einlaufendes Badewasser vergessen hat und es sich im Gebäude verteilt. Die Ursachen führen allerdings seltener zu einem Wasserschaden, häufigere Ursachen sind:

  • Undichte Fugen zwischen Badewanne oder Dusche lassen Wasser in das Mauerwerk eindringen.
  • Undichte Armaturen lassen ebenfalls Wasser austreten. Silikonfugen oder fachgerecht eingebaute Armaturen sind einem Alterungsprozess unterworfen und verlieren im Laufe der Zeit ihre Funktion.
  • Defekter Siphon: Nach einer Reinigung oder Wartung eines Siphons kann es passieren, dass dieser nicht richtig zusammengesetzt wird.

Wasserschaden – Was tun?

Was sollte man tun, wenn bei einem Wasserschaden das Wasser nun beseitigt ist?
Das wichtigste ist, die Ursache für den Wasserschaden ausfindig zu machen und zu reparieren. Wir übernehmen zudem die Trocknung der Räumlichkeiten, denn hier ist eine professionelle bzw. fachkundige Vorgehensweise nicht zu unterschätzen. Schnell ist eine Schimmelbildung die Folge. Durch einfaches Lüften und heizen kommt man hier leider nicht weit.

Wenden Sie sich an uns, wir sind Experten bei der Beseitigung von Wasserschäden.

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Wasserschaden – Wer muss zahlen?

Bei einem Wasserschaden entstehen Kosten, für die jemand aufkommen muss. Hier werden die Haus- oder Wohnungsbesitzer, je nach Ursache des Wasserschadens, von Versicherungen unterstützt. Drei Versicherungen kommen bei einem Wasserschaden in Frage:

  • Haftpflichtversicherung
    Sie haftet bei Schäden, die externe Ursachen haben, beispielsweise wenn Wasser eines Nachbarn in die eigene Wohnung fliest. In diesem Fall haftet die Haftpflichtversicherung des Nachbarn. Verursacht man selbst einen Wasserschaden der sich auf einen Nachbarn auswirken, haftet entsprechend die eigene Haftpflichtversicherung.
  • Hausratsversicherung
    Sie haftet bei Wasserschäden, die nicht durch die eigene Unachtsamkeit entstanden sind, etwa bei Rohrbrüchen, Leckschäden etc.
  • Entsteht ein Wasserschaden durch geöffnete Fenster oder eine unzureichende Belüftung, haftet Sie i.d.R. nicht.
  • Hausratversicherung
    Sie übernimmt die Kosten der Einrichtung, nicht etwa die, die am Haus oder der Wohnung entstanden sind. Hier kommt i.d.R. die Gebäudeversicherung des Eigentümers auf.

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